Verhinderungspflege
Verhinderungs-
pflege
Vertretung einer privaten Pflegeperson für eine bestimmte Zeit
Verhinderungspflege liegt vor, wenn die private Pflegeperson (Angehöriger, Nachbar) durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe an der ambulanten Pflege gehindert ist und die notwendigen Unterstützungsleistungen durch eine Ersatzperson (ambulanter Pflegedienst) erbracht werden. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die notwendige Ersatzpflege.
Voraussetzung für die Beantragung dieser Leistung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate lang in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Für die Verhinderungspflege in der häuslichen Umgebung, aber auch für die Kurzzeitpflege (stationäre Einrichtung) stehen der pflegebedürftigen Person zusätzlich jeweils bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Beide Budgets können miteinander kombiniert werden, sodass die Summe in der Häuslichkeit auf jährlich 2.418 € erhöht werden kann.
Wenn Sie an unseren Dienstleistungen interessiert sind, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir werden Sie gerne beraten.