Brook Preloader

Verhinderungspflege

Verhinderungs-
pflege

Vertretung einer privaten Pflegeperson für eine bestimmte Zeit

Verhinderungspflege liegt vor, wenn die private Pflegeperson (Angehöriger, Nachbar) durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe an der ambulanten Pflege gehindert ist und die notwendigen Unterstützungsleistungen durch eine Ersatzperson (ambulanter Pflegedienst) erbracht werden. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die notwendige Ersatzpflege.
Voraussetzung für die Beantragung dieser Leistung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate lang in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Für die Verhinderungspflege in der häuslichen Umgebung, aber auch für die Kurzzeitpflege (stationäre Einrichtung) stehen der pflegebedürftigen Person zusätzlich jeweils bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Beide Budgets können miteinander kombiniert werden, sodass die Summe in der Häuslichkeit auf jährlich 2.418 € erhöht werden kann.
Wenn Sie an unseren Dienstleistungen interessiert sind, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir werden Sie gerne beraten.

Voraussetzungen

Abrufbar ab Pflegegrad II
Die pflegebedürftige Person muss mindestens 6 Monate im Pflegegrad II (oder höher) in häuslicher Umgebung versorgt sein

Inhalte

Leistungen sind frei wählbar
Einmalige oder regelmäßige Inanspruchnahme möglich
Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich
Jährlich abrufbares Budget in Höhe von 1.612 €
Erweiterung um max. 806 € möglich

Leistungen

Kurzzeitpflege oder Häuslichkeit
Die Leistungen der Verhinderungspflege können in einer Kurzzeitpflege (stationäre Einrichtung) und in der Häuslichkeit (ambulant) erbracht werden.
Stundenweise Verhinderungspflege
Kann das ganze Jahr in Anspruch genommen werden (max. 8 Stunden am Tag). Dabei wird das Pflegegeld vollumfänglich weitergezahlt.
Tageweise Verhinderungspflege
Ist begrenzt auf maximal 42 Tage im Jahr. Während der Zeit der Ersatzpflege wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt.